Willkommen

Vielen gilt die Investition in Immobilien, nach wie vor als attraktive Möglichkeit der Geldanlage. Dabei ist die mit dieser Anlagenform zu erzielende Rendite nicht nur von der Lage, dem Kaufpreis etc. abhängig, sondern wird nicht selten von zu hohen Bewirtschaftungskosten durch unzureichende oder falsche Hausverwaltung vollständig aufgefressen.

Um nicht in diese Situation zu geraten kann es sinnvoll sein die Verwaltung sowohl kleinerer als auch größerer Objekte in die Hände einer professionelle Hausverwaltung zu geben. Die Anforderungen an eine starke, kompetente Hausverwaltung sind ebenso vielfältig wie die Fehler, die durch mangelnde Kenntnisse schnell passieren können.

Durch die Bestellung einer Hausverwaltung sparen Sie viel Zeit. Sie müssen anfallende Aufgaben nicht mehr selbst erledigen, sich nicht mehr mit den unterschiedlichen Gewerken abstimmen, sich auch nicht selbst ständig über Änderungen gesetzlicher Regelungen informieren und für deren rechtzeitige Umsetzung sorgen. Diese Pflichten übertragen Sie ganz oder teilweise auf den von Ihnen gewählten Verwalter. In Karlsruhe und der umliegenden Region würde ich mich freuen, dieser Verwalter für Sie sein zu dürfen. Ich lege besonderen Wert auf meine kontinuierliche Fortbildung um immer auf dem aktuellen Wissensstand zu sein, Ihre Wertanlange optimal betreuen zu können und Ihnen als kompetenter Berater zur Seite zu stehen. Als Dienstleister ist mir die Zufriedenheit meiner Kunden oberstes Bedürfnis, weshalb ich gerne auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse eingehe.

Für Fragen oder weitere Informationen können Sie mich gerne kontaktieren.

Leistungen

WEG-Verwaltung

Die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums ist durch das Wohneigentumsgesetz (WEG-Gesetz) geregelt. An den zum Zwecke der erwaltung bestellten Verwalter stellt der Gesetzgeber dabei zunehmend höhere Anforderungen, von einer Versicherungspflicht bis hin zur Fortbildungspflicht. Diese Verschärfung der Anforderungen wird durch die zunehmende Komplexität der Aufgaben begründet, mit denen ein Verwalter sich im Zuge seiner Berufsausübung konfrontiert sieht.

Eine ordnungsgemäße Verwaltung umfasst dabei nach gesetzlicher Definition Tätigkeiten in den Bereichen kaufmännischer Verwaltung (z.B. das Erstellen von Jahresabschlüssen und Wirtschaftsplänen, Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder durch offene Fremdgeldkonten etc.), technischer Verwaltung (z.B. regelmäßige Objektbegehungen, Ergreifen notwendiger Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums etc.) sowie allgemeiner Verwaltung (z.B. Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, Führen einer lückenloser Beschluss-Sammlung etc.). Von einem Verwalter werden zudem juristische Kenntnisse erwartet, um etwa die Eigentümerversammlungvor rechtswidrigen Beschlüssen zu bewahren oder auf eine korrekte Umsetzung der Teilungserklärung zu achten.

Kontakt

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    Ihr Ansprechpartner.

    Sören Sigg

    E-Mail: info@172.23.23.127
    Tel.: 0176 8693224
    Fax: 0176 8693224-2

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