Als Hausverwalter braucht man
kaufmännische, technische und juristische Grundkompetenzen, um die
vielfältigen Herausforderungen, die im Bezug auf Immobilien
auftreten, bewältigen zu können.
Ein Hausverwalter zeichnet sich dadurch aus, im Bereich seiner Kernkompetenz Wissen und Erfahrungsschatz vorweisen zu können, gleichzeitig jedoch auf externe Experten zuzugreifen, wenn die Sachlage dies erfordert.
An dieser Stelle kommen die Vorteile eines breiten Netzwerks ins Spiel. Dieses hilft nicht nur dabei, auch in heutigen Zeiten enger Märkte zeitnah verschiedene Gewerke oder Dienstleister aktivieren zu können, auch ein kurzer Ratschlag kann bisweilen weiterhelfen und Sicherheit für die folgenden Tätigkeiten des Verwalters schaffen. Die Vorteile des Netzwerks dienen dabei Verwalter und Eigentümergemeinschaft gleichermaßen, ein Netzwerk mit kurzen Reaktionszeiten kann durchaus als Qualitätsmerkmal eines Verwalters verstanden werden. Durch eine kontinuierliche Zusammenarbeit steigt zudem das Vertrauen zwischen allen beteiligten Parteien, auch dies steigert die Qualität der gemeinsamen Arbeit.
Natürlich birgt ein Netzwerk auch Gefahren. Der Verwalter kann sich zu sehr auf selbiges verlassen, in der Angebotseinholung mit einem Tunnelblick agieren und im ungünstigsten Fall bessere Angebote unterschlagen. Verträge zwischen Eigentümergemeinschaften und Verwaltern bieten dabei einen gewissen Schutz, schreiben sie doch in der Regel die Einholung mehrerer Vergleichsangebote durch den Verwalter vor.
Ich bin froh, seit April 2019 Mitglied im Unternehmensnetzwerk BNI, Chapter Weinbrenner sein zu dürfen. BNI ist weltweit tätig, gliedert sich jedoch in lokale Chapter – im Karlsruher Raum gibt es derzeit deren fünf. Ein wöchentliches Frühstück sorgt für fortlaufenden Kontakt, 4-Augen-Gespräche dienen dazu, die Arbeit(-squalität) eines anderen Mitglieds vertiefend kennenzulernen.
Bereits in den ersten Wochen meiner Mitgliedschaft habe ich mehrmals vom umfangreichen Wissen der übrigen Mitglieder profitiert, und damit auch die von mir betreuten Kunden.
Den oben angesprochenen möglichen Problemen begegne ich mit kompletter Transparenz. Dies bedeutet, dass ich Angebote meiner Chapterkollegen an einen Kunden oder eine Eigentümergemeinschaft klar als solche deklariere. Ich lege dabei Angebote von Mitgliedern vor, die mich zuvor mit Ihrer Qualität überzeugen konnten, die ich also guten Gewissens auch ohne BNI-Mitgliedschaft empfehlen könnte. Auch während meiner Kundenakquise erkläre ich meine Mitgliedschaft beim BNI und mein zuvor geschildertes Vorgehen diesbezüglich.
In der Entscheidung zwischen mehreren Angeboten von BNI-Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern bleiben die Eigentümergemeinschaften weiterhin völlig frei. Ich lege meinen Kunden grundsätzlich nur Angebote von Firmen vor, die eine gute Qualität liefern können. Dies bedeutet entsprechend, dass ich mich bei Angebotsdiskussionen auch nicht gegen mögliche Nicht-Mitglieder aussprechen würde – ich hätte sonst von diesen Firmen kein Angebot eingeholt und der Gemeinschaft vorgelegt.